Einrichtung einer Innovationsstiftung für Bildung

Der Arbeitskreis kritischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare (KRIBIBI | www.kribibi.at) begrüßt die Einrichtung einer Innovationsstiftung für Bildung und erhofft sich davon positive Auswirkungen auf das Bibliothekswesen in Österreich, insbesondere auf die Öffentlichen Büchereien (Volksbüchereien).

I) Bibliothekswesen

In Österreich hat sich das Bibliothekswesen – anders als in vielen Ländern – bis zum heutigen Tag getrennt nach Öffentlichen Büchereien und Wissenschaftlichen Bibliotheken entwickelt. Dies zeigt sich u.a. darin, dass es keinen bibliothekarischen Verein oder Verband gibt, in dem BibliothekarInnen aus beiden Bereichen vertreten sind. Die öffentlichen Büchereien vertritt der „Büchereiverband Österreichs“ (BVÖ), der kein Personenverband ist, sondern der Dachverband der Träger der öffentlichen Büchereien. Viele BibliothekarInnen aus wissenschaftlichen Bibliotheken sind Mitglied in der „Vereinigung österreichischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare“ (VÖB). Einzig bei KRIBIBI – von Größe und Wirksamkeit allerdings keineswegs vergleichbar – treffen VertreterInnen beider Bibliotheksgruppen zusammen.

Auch die unterscheidende Verwendung der Begriffe Bibliothek und Bücherei weist darauf hin, dass sich das Bibliothekswesen in Österreich anders entwickelt hat als etwa in den skandinavischen Ländern, dem angelsächsischen Raum oder den slawischen Staaten, wo es jeweils nur einen Begriff, ein einheitliches Bibliothekssystem und in den meisten Fällen auch eine gemeinsame gesetzliche Regelung gibt.

Im Gegensatz zu vielen europäischen wie außereuropäischen Ländern gibt es in Österreich keine gemeinsame gesetzliche Grundlage für das Bibliothekswesen. Die Nationalbibliothek wurde 2002 – wie die Bundesmuseen – als vollrechtsfähige „Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes“ eingerichtet. Die Universitätsbibliotheken wurden mit Inkrafttreten des UG 2002 am 1. Jänner 2004 den Rektoraten untergeordnet und sind nicht mehr eigenständig. Landesbibliotheken sind meist mit eigenen Landesgesetzen geregelt oder wurden überhaupt mit den Landesarchiven verschmolzen. Für Bibliotheken an Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen fehlen Regeln überhaupt. Es gibt also eine Vielzahl von Bestimmungen, so dass von einer einheitlichen wissenschaftlichen Bibliothekslandschaft ebenfalls nicht gesprochen werden kann.

Während wissenschaftliche Bibliotheken in der Regel ihre Existenz auf eine – wenn auch uneinheitliche – Gesetzeslage stützen können, fehlt eine solche für die öffentlichen Büchereien völlig. (Einzig das „Bundesgesetz über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln“ aus 1973 ermöglicht es der Republik Österreich, öffentliche Büchereien finanziell zu unterstützen.) Dieses Fehlen einer gesetzlichen Basis hängt damit zusammen, dass öffentliche Büchereien (früher: Volksbüchereien) immer dem Feld der Erwachsenenbildung (früher: Volksbildung) zugerechnet wurden, und dieser gesellschaftspolitisch anscheinend besonders heikle Bereich wurde in keine der österreichischen Bundesverfassungen aufgenommen. Nun ist die Unterordnung unter die Erwachsenbildung für die Büchereien ohnehin schwierig, gehört doch über die Verpflichtung zur Leseförderung auch und besonders bei Kindern und Jugendlichen ein großer, immer bedeutender werdender Teil ihrer Aufgaben zur außerschulischen Jugenderziehung und damit nicht a priori zur Erwachsenenbildung.

Wie auch immer: Öffentliche Büchereien operieren ohne gesetzliche Basis. Es gibt daher – anders als in der Mehrheit der Länder Europas, aber auch international – keine Verpflichtung der Kommunen, Büchereien einzurichten, zu führen und zu erhalten. Es verwundert unter diesen Umständen nicht, dass es in 55% der österreichischen Gemeinden überhaupt keine Bücherei gibt, dass Büchereien (vor allem auf dem Land) sehr klein sind ( über 80% haben nicht mehr als 100m2 Fläche zur Verfügung), aus Gründen des Platzmangels und magerer Budgets nur kleine Bestände anbieten können und durch den übergroßen Anteil ehrenamtlicher MitarbeiterInnen auch nur wenige Stunden pro Woche offen halten können. Außer in den Städten kann also von einer ausreichenden und flächendeckenden Informations– und Literaturversorgung nicht die Rede sein. (Weitergehende Angaben über das öffentliche Büchereiwesen finden sich auf der Homepage des BVÖ | www.bvoe.at)

II) Auswirkungen einer Innovationsstiftung für Bildung auf das Öffentliche Büchereiwesen in Österreich

„Die Stiftung soll einen Beitrag zur Anhebung des Bildungsniveaus und der Innovations-kompetenz aller Altersgruppen in Österreich durch kompetitive Förderung von innovativen Projekten im Bildungs- und Forschungsbereich leisten. Dabei ist den Aspekten

  1. der institutionellen Veränderung,
  2. der Entwicklungsfähigkeit,
  3. der Nachhaltigkeit und Zukunftsorientierung sowie
  4. des lebensbegleitenden Lernens

ein besonderer Stellenwert einzuräumen.“

Ad 1: 81% der Öffentlichen Büchereien in Österreich werden ehrenamtlich geführt. Dies wirkt sich negativ auf Professionalität, Größe der Räume und des Medienbestandes sowie die Öffnungszeiten aus. Erster Schritt einer „institutionellen Veränderung“ müsste nach Ansicht von KRIBIBI sein, die Träger von Öffentlichen Büchereien (in 44% der Fälle Kommunen, bei 17% Pfarren, bei 30% Kombinationen der beiden und beim Rest ÖGB und AK) mit finanziellen Anreizen dazu zu bewegen, mehr BibliothekarInnen hauptberuflich anzustellen. Ziel müsste letztendlich sein, auf Basis eines gemeinsamen Bibliothekengesetzes für alle Bibliotheksarten Gemeinden – ab einer gewissen Größe – verpflichten zu können, eine Öffentliche Bücherei einzurichten, zu führen und zu erhalten.

Ad 2: Die Entwicklungsfähigkeit österreichischer Öffentlicher Bibliotheken ist durch die unter I) und II) genannten Fakten stark eingeschränkt. Während die Staatsoper pro BesucherIn ca. 100 Euro aus der Basisabgeltung des Bundes lukriert, können Öffentliche Büchereien – bei 17mal mehr BesucherInnen – gerade einmal 6 Euro ausgeben. Der Medienankauf wird vom Bund mit 500.000 Euro gefördert; ansuchen aber können nur jene Büchereien, die bestimmte Mindeststandards erfüllen, was nicht allzu vielen gelingt.

Ad 3: Auch Öffentliche Büchereien, deren erstes Ziel ja die Aktualität des Medienbestandes sein muss, können nur dann nachhaltig und zukunftsorientiert arbeiten, wenn das Medienankaufsbudget ausreicht, um die Entwicklung des Buchmarktes – unabhängig von gedruckter oder elektronischer Form – in der Bibliothek abbilden zu können. Medienbudgets von 1.000 bis 1.500 Euro pro Jahr können das nicht leisten.

Ad 4: Öffentliche Büchereien sind die größte außerschulische Bildungseinrichtung in Österreich. Wer, wenn nicht sie, sollte den Menschen diesbezüglich ein Angebot machen können? Doch sowohl geringe Budgets, magere Ausstattung mit Internet-Arbeitsplätzen als auch beengte Raumverhältnisse verhindern weitgehend, dass Öffentliche Büchereien richtige Lernorte sein können.

Als Co-Koordinator von KRIBIBI stehe ich gerne jederzeit für Anfragen und nähere Auskünfte bereit.

Nikolaus Hamann

www.kribibi.at