KRIBIBI-Jahrestagung 2012 „Auf der Leiter zum Bibliotheksparadies“

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Das Motto der Jahrestagung nahm Bezug auf zwei Aussprüche zu Bibliotheken. Alfred Polgar schrieb in einem kurzen Essay über Bücher: „Die Bibliothek steht da wie eine Leiter ins Unendliche.“ Und von Jorge Luis Borges stammt der Satz: „Das Paradies habe ich mir immer als eine Art Bibliothek vorgestellt.“ Diesen Satz weiter zu denken würde bedeuten, dass eine Bibliothek, die das Paradies sein will, alles anbieten müsste, was jemals erdacht, aufgeschrieben oder digital veröffentlicht worden ist.

Die Realität sieht anders aus. Nicht einmal die legendäre Bibliothek von Alexandria konnte diesem allumfassenden Anspruch gerecht werden. Auch die russische Staatsbibliothek – die größte Bibliothek auf Erden – mit ihren 23 Mio. Medien bildet nur einen kleinen Teil der Welt ab. Die österreichische Nationalbibliothek mit knapp 8 Mio. Artefakten ist da gerade ein Kabinett des Bibliotheks-Paradieses. Für die Bücherei Bruck an der Glocknerstraße – um willkürlich eine herauszugreifen – mit ihren 4000 Medien kann man da gar keinen passenden Vergleich heranziehen.

Die Wirklichkeit ist also alles andere als paradiesisch – das gilt besonders in Österreich. Die Nationalbibliothek, die Landesbibliotheken und einzelne Universitätsbibliotheken können durch ihr Recht auf ein Pflichtexemplar zumindest für in Österreich oder im jeweiligen Bundesland Veröffentlichtes halbwegs einen Gesamtheitsanspruch erfüllen. Wie aber geht es den vielen kleinen und sehr kleinen Öffentlichen Büchereien? Es gibt für sie keine gesetzliche Regelung und keine Mindeststandards, sie sind keine Pflichtaufgabe der Gemeinden, mehr als 80% von ihnen haben nicht mehr als 100m2 Raumgröße, 4/5 werden ehrenamtlich betreut, die Ankaufsbudgets pro Jahr bewegen sich sehr oft höchstens im vierstelligen Bereich. Es ist klar, dass man hier vom Paradies nicht einmal den ersten Buchstaben in den Mund nehmen kann.

Bei so vielen Einschränkungen stellt sich natürlich die Frage: Was soll oder kann eine Bücherei an Medien anbieten? Büchereien stehen oft in einem vitalen Interessenskonflikt. Neben Größe des Medienbestands, Öffnungszeiten und Erneuerungsquote ist nämlich auch der Medienumsatz ein – unbedingt zu erreichendes – Kriterium zur Gewährung einer Förderung des Unterrichtsministeriums. Da stellt sich sehr schnell die Frage: Goethe und Schiller behalten, den neuesten Turrini-Theatertext ankaufen? Gerhart Hauptmann im Regal belassen oder doch eher auf Gaby Hauptmann setzen? Den Buchbestand ausbauen oder besser DVDs und Konsolenspiele kaufen? Ist ein Jugendbuch zum Thema Missbrauch wichtiger als der 437ste Brezina-Band? Befriedigt ein kritisches Sachbuch zur Globalisierung die LeserInnen-Interessen mehr als ein opulenter Bildband über Terroranschläge der Al-Kaida?

Hier kommt die Titelfrage des Abends ins Spiel. „Brauchen Büchereien einen Literaturkanon oder Welche Literatur ist unverzichtbar?“ „Der Kanon der Literatur ist eine Zusammenstellung der Werke, die in der Literatur herausgehobenen Wert haben sollen … Bedeutung hat der Kanon der Literatur vor allem im Schulunterricht und in den Philologien als Prüfungsgrundlage – er notiert hier die Titel, deren Kenntnis vorausgesetzt wird. Auf dem Buchmarkt und in Diskussionen der Allgemeinbildung ist er als Feld der Titel von Interesse, deren Lektüre die Teilnahme an Diskussionen erleichtert. Die Zusammenstellung des Kanons ist fach-, orts- und bildungsabhängig, genauso wie die Frage, was Kenntnis dieses Kanons genau bedeuten soll.“ (Wikipedia, 13.11.2012) )

Für die – mit oder ohne Kanon – belesene Bibliothekarin, den belesenen Bibliothekar stellt sich die Situation allerdings anders dar, geht es doch nicht um den eigenen Lektürekonsum, sondern um eine Auswahl zu Gunsten oder zu Lasten anderer, nämlich der Leserinnen und Leser. Es wird allen klar sein, dass einer solchen Auswahl natürlich immer der Aspekt der Bevormundung innewohnt.

Bei dieser Auswahl geht es im bibliothekarischen Alltag immer um zwei Fragen: Welche Werke der vergangenen Jahrhunderte und Jahrzehnte sind es wert aufbewahrt zu werden, und welche Titel aus der schier unendlichen aktuellen Medienproduktion sollen angeschafft werden. In diesem Dilemma wäre doch eine der wählenden Hand hilfreiche Handreichung von Vorteil. Und es gibt sie ja zuhauf, diese Handreichungen: Von den Bestenlisten kulturbeflissener Zeitungen und Zeitschriften über diverse Rezensionsdatenbanken bis hin zu Zusammenstellungen von Muss-Büchern a la Reich-Ranicki & Co.

Aufbauend auf diese Einleitung des Moderators Nikolaus Hamann präsentierten fünf TeilnehmerInnen an der Podiumsdiskussion ihre Einschätzung über die Notwendigkeit eines Kanons für Bibliotheken; so viel schon vorweg: Niemand wollte dem Begriff Kanon das Wort reden, sehr wohl aber wurden Richtlinien oder Empfehlungen als wichtig erachtet, und zwar sowohl für die BibliothekarInnen als auch für LeserInnen.

Die TeilnehmerInnen:

- Mag. Markus Feigl, Leiter der Büchereien Wien und Vorsitzender des BVÖ
- Erwin Miedtke, stellvertretender Leiter der Stadtbibliothek Bremen
- Anita Ruckerbauer, ehrenamtliche Leiterin der Öffentlichen Bücherei Golling in Salzburg
- Gerhard Ruiss, Sprecher der IG Autorinnen Autoren
- Mag. Werner Schöggl, Leiter der Bundeskoordinationsstelle LITERACY


Als erster Redner wies Gerhard Ruiss den Bibliotheken die Aufgabe zu, die Weltliteratur abzubilden. Eine Abbildung des Marktgeschehens genügt ihm keinesfalls, denn Büchereien haben einen gesellschaftspolitisch erwünschten Bildungsauftrag, daher dürfen sie das „Randständige“ nicht so verdrängen wie der auf Gewinn ausgerichtete Buchmarkt. Die Öffentlichen Bibliotheken müssten Orientierungshilfe anbieten. Der gelernte Schriftsetzer Ruiss erläuterte dann anhand seines eigenen Lebensweges, wie wichtig es ist, sich – unabhängig vom formalen Bildungssystem – über das Angebot von Öffentlichen Bibliotheken Bildung aneignen zu können. Weiters wies Ruiss darauf hin, dass auch ältere Titel in einer späteren Epoche wieder ganz aktuell werden können, und führte als Beleg die Romane „Der Dschungel“ von Upton Sinclair (Einwanderung, Turbokapitalismus) und „Das Totenschiff“ von B. Traven (Der Mensch ohne Pass) an.

Anita Ruckerbauer vertrat die große Zahl der kleinen Büchereien. Sie führte aus, dass für diese der Ankauf nach Bestenlisten unabdingbar sei, denn zu Nischenliteratur könne man nur die verführen, die überhaupt die Bücherei aufsuchten. Und dann erfordere es aktive Literaturvermittlung durch die BibliothekarInnen (z.B. durch periodisch wiederkehrende Literaturcafés), um auch zu weniger in den Medien besprochene Literatur verlocken zu können. Für kleine Büchereien spiele der Sachbuchbestand keine so große Rolle, aber das ausreichende Vorhandensein von attraktiver Kinder- und Jugendliteratur sei enorm wichtig.

Das größte Problem stellten die geringen Ankaufsbudgets (oft nur im drei- oder vierstelligen Bereich) und die kleinen Räumlichkeiten dar.

Erwin Miedtke schilderte die Linie der Bremer Stadtbibliothek, die ganz strikt auf einen hohen Medienumsatz ausgerichtet ist mit dem Ziel einer möglichst hohen Kund/innenzufriedenheit. Die Auswahl der Medien steht grundsätzlich auch unter Kosten-Nutzen-Erwägungen. Die Stadtbibliothek reagiert auf aktuelle Trends des Medienmarkts u.a. durch einen rasch wachsenden E-Book-Bestand und einen Anteil von 26% AV-Medien. Um den Bestand mit einer jährlichen Erneuerungsquote von mindestens 10% inhaltlich wie optisch aktuell halten zu können wurde der Bestand als Zielgröße auf nur ein Medium pro EinwohnerIn reduziert; der Belletristik-Anteil beträgt 14% am Gesamtbestand. Der „Klassikerbestand in Gesammelten Werkausgaben“ wurde in der Zentralbibliothek auf unter 1000 Bände beschränkt, bewusst „als Tapete“ für einen  ruhigen Lesebereich aufgestellt und dient als Reservoir für ausgeliehene Einzelausgaben.

Mag. Markus Feigl plädierte dafür, nicht so sehr zu überlegen, welche Medien es wert seien aufbewahrt zu werden, sondern vor allem darauf zu achten, welche angeschafft werden müssen, um die Aufgabe einer Öffentlichen Bibliothek zu erfüllen. Und dafür wäre es wichtig zuerst einmal abzuklären, was deren Aufgaben und Ziele seien. Feigl sprach sich dafür aus, vor allem das  regionale Umfeld zu untersuchen und den Bestand dahingehend auszurichten. Bremen gilt für ihn durchaus als Vorbild, allerdings sind die Büchereien Wien in Bezug auf den Klassikerbestand nicht ganz so radikal und haben eine „Bücherei der Raritäten“, also einen Depotbestand erhaltenswerter aber selten entlehnter Werke eingerichtet. Zum Schluss prognostizierte er, dass die mit der Maturareform ins Leben gerufene „Vorwissenschaftliche Arbeit“ die Öffentlichen Bibliotheken vor ganz neue Herausforderungen stellen würde, die besser heute als morgen angegangen werden müssten.

Dies war das Stichwort für Mag. Werner Schöggl, der die 340 AHS-Schulbibliotheken vertrat. Aufgabe der Schulbibliotheken sind einerseits Leseförderung (--> PISA-Ergebnisse!) als auch Hilfe beim selbstständigen Erwerb von Wissen. Die Auswahl der Medien durch die SchulbibliothekarInnen erfolgt in enger Abstimmung mit den Erfordernissen der Schule. Die neue Reifeprüfung verlangt von den SchülerInnen nicht mehr die Kenntnis eines Kanons, sondern „Textsortenkompetenz“, was eine Umorientierung der traditionellen Schulbibliothek nötig mache. Auch Schöggl wies darauf hin, wie wichtig aktive Literaturvermittlung beim Hinführen zum Lesen sei. Schulbibliotheken sollten auch schwachen LeserInnen Erfolgserlebnisse vermitteln, was ein niederschwelliges Angebot erfordere.

Nach diesen Inputs entwickelte sich eine sehr lebendige und fundierte Diskussion mit dem Publikum. Eine Teilnehmerin beklagte das teilweise geringe literarische Wissen von ehrenamtlichen Kräften am Land und forderte vehement Literaturkunde als wichtigen Ausbildungsgegenstand ein. Als Hilfe für bessere Bestandsangebote in kleinen Gemeinden wurde die Vernetzung von Büchereien vorgeschlagen, etwa durch das gemeinsame Betreiben eines Bücherbusses, das Erstellen eines Rotationsbestandes oder die Einrichtung von Mittelpunktbibliotheken zur Unterstützung der kleineren Büchereien. Eine Bibliothekarin wies aber darauf hin, dass schon bestehende Vernetzungen wie im Marchfeld auf Grund der Sparpolitik der Gemeinden scheitern können.

Dann kam doch noch der Ruf nach einem Kanon, um das Ausscheiden wichtiger Werke der Weltliteratur zu erschweren. Als Ausweg wurde die Möglichkeit genannt, solche Titel als E-Books vorrätig zu halten, doch warnte Ruiss davor, auf die unendliche Verfügbarbarkeit digital gespeicherter Medien zu vertrauen. Eine Teilnehmerin beklagte in diesem Zusammenhang die quasi Monopolstellung der Firma DiViBib bei der Versorgung von Bibliotheken mit Verlagslizenzen digitaler Medien.

Danach wurde noch die Verwendung des Begriffs „KundInnen“ für die NutzerInnen von Bibliotheken thematisiert. Während Miedtke meinte, die Bezeichnung impliziere deren Recht auf Einflussnahme auf den Bestand durch ihr Nutzungsverhalten, und Feigl ihnen das Anrecht auf Dienstleistungen zusprach, hielt ein Diskutant aus dem Publikum diese Zuschreibung für nicht geeignet für eine Bildungseinrichtung. Ruiss stellte dazu klar, KundInnen hätten als einziges das Recht Geld auszugeben, Menschen aber hätten mehr Rechte gegenüber den ohnehin von ihnen über Steuergelder finanzierten Bibliotheken.

Am Samstag-Vormittag wurde die Themenstellung vom Vortag noch einmal aufgegriffen und mit den Bedingungen verknüpft, zu denen Öffentliche Büchereien eine Förderung durch das Unterrichtsministerium erhalten können. Dabei wurde vor allem das unbedingte Erreichen einer bestimmten Medienumschlagszahl kritisiert, weil dies sehr leicht dazu führe, nur solche Medien anzukaufen, die eine hohe Entlehnerwartung hätten. Aus der Diskussion schälten sich drei Vorschläge heraus, die der zuständigen Abteilung des BMUKK vorgelegt werden sollen:

Statt der Erreichung eines bestimmten Medienumsatzes sollte als neues Kriterium festgelegt werden, wie viele Prozent der EinwohnerInnen eine Bücherei erreicht.

Es sollten die Zeiten, zu denen eine Bücherei Schul- oder Kindergartengruppen betreut,
- entweder den Öffnungszeiten zugerechnet werden dürfen
- oder als eigenes Kriterium dem Katalog hinzugefügt werden
(da es sich dabei ja auch um eine Art Offenhalten handelt und im Sinne der Leseförderung ungeheuer wichtig ist)

Weiters sollte als Förderkriterium gelten, wenn ein Büchereiträger eine (oder mehrere) Personen anstellt und die Bücherei somit hauptberuflich geführt wird (dies könnte ein Anreiz für die Schaffung von mehr bezahlten Stellen sein)

Sprossen auf der „Leiter zum Bibliotheksparadies“ wurden am Nachmittag erklommen. Den Beginn machte Susanne Österle mit der Vorstellung der „Mediathek Vorarlberg“, des Vorarlberger Onleihe-Verbunds, der innerhalb von nur 8 Monaten auf die Beine gestellt wurde. (Damit ist Vorarlberg nach Salzburg das zweite Bundesland in Österreich mit Onleihe.) Knapp 70% aller Öffentlichen Büchereien im Ländle beteiligen sich derzeit daran, weitere werden dazukommen. Alle LeserInnen mit einer gültigen Jahreskarte können rund um die Uhr aus derzeit 4.600 Medien als Ergänzung zu denen ihrer Büchereien auswählen. Der virtuelle Bestand setzt sich aus 53% Sachbüchern, 31% Belletristik und 16% Kinder- und Jugendliteratur zusammen. Allein in den letzten beiden Oktoberwochen wurden fast 1.000 Entlehnungen verzeichnet.

Dr. Johannes Andresen, Leiter der Landesbibliothek „Dr. Friedrich Teßmann“ in Bozen, schilderte in einem Rückblick auf beinahe 30 Jahre Bibliotheksgesetz die Erfolgsgeschichte des Südtiroler Bibliothekswesens. In diesem Zeitraum konnten in jeder Gemeinde modern ausgestattete Bibliotheken eingerichtet, 10 Mittelpunktbüchereien geschaffen und ein kostenloser Leihverkehr ins Leben gerufen werden. Dadurch sind die Bibliotheken ein sichtbarer Teil der Kultur- und Bildungspolitik geworden. Aktuell werden 26% der Bevölkerung erreicht. Diese LeserInnen entlehnen rund 3 Millionen Medien pro Jahr bei einem Gesamtmedienbestand von knapp 2 Mio. Einheiten. Die Ausgaben des Landes für die Bibliotheken betragen etwa € 10,50 pro EinwohnerIn. Ein gewaltiger Schritt vorwärts wurde mit dem Projekt „Bibliothek Südtirol“ gemacht. Inhalt desselben sind die Erarbeitung eines Verbundkatalogs der kostenlose Leihverkehr Biblio 24 – Südtirols Online Bibliothek ein gemeinsamer Leseausweis für alle Öffentlichen Bibliotheken, die Landesbibliothek und die Universitätsbibliothek Noch in Arbeit ist der Aufbau von Verbindungen zwischen deutschem und italienischem Bibliothekswesen.

Nikolaus Hamann, 15.11.2012