Bibliothekswesen
In Österreich hat sich das Bibliothekswesen – anders als in vielen Ländern – bis zum heutigen Tag getrennt nach Öffentlichen Büchereien und Wissenschaftlichen Bibliotheken entwickelt. Dies zeigt sich u.a. darin, dass es keinen bibliothekarischen Verein oder Verband gibt, in dem BibliothekarInnen aus beiden Bereichen vertreten sind. Die öffentlichen Büchereien vertritt der „Büchereiverband Österreichs“ (BVÖ), der kein Personenverband ist, sondern der Dachverband der Träger der öffentlichen Büchereien. Viele BibliothekarInnen aus wissenschaftlichen Bibliotheken sind Mitglied in der „Vereinigung österreichischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare“ (VÖB). Einzig bei KRIBIBI – von Größe und Wirksamkeit allerdings keineswegs vergleichbar – treffen VertreterInnen beider Bibliotheksgruppen zusammen.
Auch die unterscheidende Verwendung der Begriffe Bibliothek und Bücherei weist darauf hin, dass sich das Bibliothekswesen in Österreich (wie auch in der BRD) anders entwickelt hat als etwa in den skandinavischen Ländern, dem angelsächsischen Raum oder den slawischen Staaten, wo es jeweils nur einen Begriff, ein einheitliches Bibliothekssystem und in den meisten Fällen auch eine gemeinsame gesetzliche Regelung gibt.
Wissenschaftliche Bibliotheken in Österreich
Die Wurzeln der heute als wissenschaftliche Bibliotheken bezeichneten Einrichtungen reichen bis in die Antike zurück; die legendäre Bibliothek von Alexandria, Kloster- und Universitätsbibliotheken sowie Bibliotheken an Fürstenhöfen säumen den Weg ihrer Entwicklung ebenso wie die heute als Nationalbibliothek fungierende Hofbibliothek der Österreichisch-Ungarischen Monarchie.
Wenn auch „wissenschaftlicher und fachtechnischer Archiv- und Bibliotheksdienst“ im Artikel 10, Absatz 13 der österreichischen Bundesverfassung als Bundessache in Gesetzgebung und Vollziehung benannt wird, gibt es dennoch unterschiedliche gesetzliche Regelungen für diesen Bereich. Die Nationalbibliothek als Flaggschiff des wissenschaftlichen Bibliothekswesens ist seit dem Jahr 2002 gemeinsam mit sieben Bundesmuseen aus der unmittelbaren Bundesverwaltung ausgegliedert und eine vollrechtsfähige „Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes“. Die Universitätsbibliotheken wurden mit Inkrafttreten des UG 2002 am 1. Jänner 2004 den Rektoraten untergeordnet und sind nicht mehr eigenständig. Landesbibliotheken sind meist mit eigenen Landesgesetzen geregelt oder wurden überhaupt mit den Landesarchiven verschmolzen. Für Bibliotheken an Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen fehlen Regeln überhaupt. Es gibt also eine Vielzahl von Bestimmungen, so dass von einer einheitlichen wissenschaftlichen Bibliothekslandschaft ebenfalls nicht gesprochen werden kann.
Öffentliche Büchereien in Österreich
Die öffentlichen Büchereien – deren Name eigentlich irreführend ist, sind doch auch u.a Nationalbibliothek und Universitätsbibliotheken heute für die Öffentlichkeit zugänglich – haben eine sehr viel kürzere Geschichte. Doch auch ihr früherer, in Österreich bis in die 70er Jahre gebräuchliche Name „Volksbüchereien“ ist nicht unumstritten, legt er doch eine Unterscheidung in „niederes Volk“ und „Intellektuelle und WissenschafterInnen“ nahe.
Erst im Zeitalter von Industrialisierung und Aufklärung gab es erste Bemühungen, zuerst dem Bürgertum und später auch dem Proletariat Zugang zum Wissen möglich zu machen. Vorläufer der Öffentlichen Büchereien waren bürgerliche „Lektur-Kabinette“, „Leseclubs“, „Lese-Casinos“ und ähnlich benannte Einrichtungen ab der zweiten Hälfte des 18. Jhdts. sowie bereits ein 1862 gegründeter „Damen-Leseverein“. Erst mit den liberalen Vereinsgesetzen von 1867 entstanden in den großen Städten der habsburgischen Länder Volksbildungsvereine mit Volksbüchereien auch für die niedereren Schichten. Diese Idee wurde zunehmend auch von Arbeiterbildungsvereinen übernommen.
Als Gegenreaktion auf die aufklärerische Tätigkeit der Volks- und Arbeiterbildungsvereine entstanden verstärkt konfessionelle Bildungsvereine sowohl in Städten als auch auf dem Land, z.B. der 1909 gegründete „Katholische Bibliotheks- und Leseverein“ oder der 1928 ins Leben gerufene und nach einem Vertreter der Gegenreformation benannte „Österreichische Borromäusverein“, der vor allem Pfarrbüchereien initiierte und ideologisch anleitete.
Mit der Machtübernahme der Austrofaschisten 1933 wurden Volks- und Arbeiterbüchereien aufgelöst bzw. kommunalisiert, die Bestände „gesäubert“ und schwarze Listen mit verbotenen AutorInnen angelegt. Was nach dem „Anschluss“ 1938 noch vorhanden war, wurde nach rassenideologischen und faschistischen Prinzipien durchleuchtet und ausgesondert, die Pfarr- und Vereinsbüchereien wurden ebenfalls verboten und ihre Bestände den kommunalen Büchereien überantwortet.
Nach 1945 war das österreichische Büchereiwesen fast völlig zerstört, nur mehr die Hälfte der rund 800 Büchereien vor 1933 konnten ihre stark dezimierten und nationalsozialistisch verseuchten Bestände wieder anbieten. Bis heute geblieben ist die Trennung nach kommunalen, kirchlichen und anderen Trägern (ÖGB, AK, Vereine), wenn auch die Tendenz zu Kooperationen zunimmt. Geblieben ist auch der hohe Anteil ehrenamtlicher MitarbeiterInnen, so dass man den gegenwärtigen Zustand des österreichischen öffentlichen Büchereiwesens eher im 19. und frühen 20. als im 21. Jhdt. verorten muss.
Während wissenschaftliche Bibliotheken in der Regel ihre Existenz auf eine – wenn auch uneinheitliche – Gesetzeslage stützen können, fehlt eine solche für die öffentlichen Büchereien völlig. (Einzig das „Bundesgesetz über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln“ aus 1973 ermöglicht es der Republik Österreich, öffentliche Büchereien finanziell zu unterstützen.) Dieses Fehlen einer gesetzlichen Basis hängt damit zusammen, dass öffentliche Büchereien (früher: Volksbüchereien) immer dem Feld der Erwachsenenbildung (früher: Volksbildung) zugerechnet wurden, und dieser gesellschaftspolitisch anscheinend besonders heikle Bereich wurde in keine der österreichischen Bundesverfassungen aufgenommen.
Nun ist natürlich die Unterordnung unter die Erwachsenbildung für die Büchereien ohnehin schwierig, gehört doch über die Verpflichtung zur Leseförderung auch und besonders bei Kindern und Jugendlichen ein großer, immer bedeutender werdender Teil ihrer Aufgaben zur außerschulischen Jugenderziehung. Außerdem gibt es – außer der Mitwirkung in der „Konferenz der Erwachsenenbildung Österreichs“ (KEBÖ) – wenig Zusammenarbeit zwischen Büchereien und z.B. Volkshochschulen (löbliche Ausnahme: der „Wissensturm“ in Linz).
Wie auch immer: Öffentliche Büchereien operieren ohne gesetzliche Basis. Es gibt daher – anders als in der Mehrheit der Länder Europas, aber auch international – keine Verpflichtung der Kommunen, Büchereien einzurichten, zu führen und zu erhalten. Es verwundert unter diesen Umständen nicht, dass es in 55% der österreichischen Gemeinden überhaupt keine Bücherei gibt, dass Büchereien (vor allem auf dem Land) sehr klein sind ( über 80% haben nicht mehr als 100m2 Fläche zur Verfügung), aus Gründen des Platzmangels und magerer Budgets nur kleine Bestände anbieten können und durch den übergroßen Anteil ehrenamtlicher MitarbeiterInnen auch nur wenige Stunden pro Woche offen halten können. Außer in den Städten kann also von einer ausreichenden und flächendeckenden Informations- und Literaturversorgung nicht die Rede sein. (Weitergehende Angaben über das öffentliche Büchereiwesen finden sich auf der Homepage des BVÖ www.bvoe.at)
KRIBIBI tritt seit vielen Jahren für eine gesetzliche Regelung für Öffentliche Büchereien ein (siehe „Über uns / Geschichte bzw. Ziele“), seit den 90ern halten wir eine große Lösung – öffentliche Büchereien und wissenschaftliche Bibliotheken in einem gemeinsamen Bibliotheksgesetz zu regeln – für die beste Lösung, um dem österreichischen Bibliothekswesen jenen Stellenwert zu geben, den es verdient, und der Bevölkerung jene Bibliotheken zur Verfügung zu stellen, auf die sie ein Anrecht hat. Denn freier Zugang zu Information, Wissen und Bildung ist ein Menschenrecht!
- Kategorie: Allgemein
- Veröffentlicht: Dienstag, 17. Juli 2012 12:36