Ö1 Moment - Leben heute
- Kategorie: aktuelles
- Veröffentlicht: Donnerstag, 12. Januar 2017 20:22
Beruf: Bibliothekarin.
Andrea Hauer vom Sender Ö1 hat wieder einmal eine sehr hörenswerte Sendung über Bibliotheken und vor allem über Bibliothekar*innen an akademischen unf öffentlichen Bibliotheken gestaltet. Interviewt wurden die Leiterin der MUMOK Bibliothek, Dr.in Simone Moser, die Betriebsratsvorsitzende der ÖNB, Beate Neunteufel-Zechner, sowie die Kolleg*innen aus den Büchereien Wien Mag.a Elke Simon sowie Mag. Rainer Grill.
Eine frühere Sendung von Frau Mag.a Hauer gibt es noch auf der KRIBIBI-Seite nachzuhören.
Atypische und prekäre Beschäftigungsverhältnisse nehmen auch im Bibliothekswesen immer mehr zu
- Kategorie: aktuelles
- Veröffentlicht: Donnerstag, 05. Mai 2016 18:06
Unsere während der industriellen Revolution mit der Entstehung von Lohnarbeit entstandene Gesellschaftsform baut – trotz aller mittlerweile erfolgten Veränderungen – immer noch auf dem Arbeitsbegriff als Zentrum des gesellschaftlichen Zusammenhalts auf. Die Beziehung zum Arbeitsbegriff begleitet unser ganzes Leben: Spiel ist jene Arbeit, die notwendig ist, um sich die Umwelt anzueignen; Schul-, Seminar- und Diplomarbeit sind Teil unserer Ausbildung; indem wir essen und trinken leisten wir Reproduktionsarbeit, im Beruf geistige und körperliche Arbeit, die sich zu Hause mit Haus- und Gartenarbeit fortsetzt; mit der Partnerin/dem Partner arbeiten wir an der Beziehung und leisten (in der Folge?) auch Erziehungsarbeit; bei Feuerwehr, Caritas oder im Elternverein steht Freiwilligenarbeit am Programm – und sogar beim Sport trainieren wir, was sich von lateinisch „trahere“ (ziehen, schleppen) herleitet und mit dem Traktor, also einem schweren Arbeitsgerät, verwandt ist.
Erwerbsarbeit ist der zentrale Bestimmungsfaktor für materielle wie soziale Teilhabe in unserer Gesellschaft. Es geht den Menschen aber nicht nur um Arbeit an und für sich, sondern um „gute“ Arbeit. Dazu gehören laut einer Umfrage der IG Metall 2013 ein unbefristeter Arbeitsvertrag (für 88% sehr wichtig, für 11% wichtig), ein ausreichendes Einkommen (83% / 17%) und ein gutes Arbeitsklima (65% / 34%). Wenn also für mehr als 90% der Menschen „gute“ Arbeit aus einem unbefristeten Vertrag, ausreichendem Einkommen und gutem Arbeitsklima besteht, dann ist es nicht verwunderlich, dass atypisch Beschäftigte nur eine geringe Bindung zu ihrem Betrieb haben und geringe Motivation aufweisen, sich mit ihrer Arbeit zu identifizieren. Auch die Innovationskraft liegt laut einer Gallup-Studie bei engagierten MitarbeiterInnen um 40% höher.
Im Mittelpunkt steht auch heute noch das sogenannte Normalarbeitsverhältnis: Sicherer Arbeitsplatz, Vollzeitbeschäftigung, ein für’s Leben ausreichender Lohn, arbeits- und sozialrechtlicher Schutz, soziale Absicherung, Pensionsanspruch. Davon unterscheiden sich atypische und prekäre Arbeitsverhältnisse, deren Zahl in den letzten 30 Jahren stark zugenommen hat, zumindest in einem, meistens aber mehreren Punkten.
Atypische Arbeitsverhältnisse werden also als Differenz zum Normalarbeitsverhältnis definiert. Sie müssen deshalb noch nicht automatisch als prekär gelten, denn sie können ja auch freiwillig und in Kenntnis aller von der Normalarbeit abweichenden Bedingungen eingegangen werden. Die Begriffe „prekär“, „Prekariat“, „Prekarisierung“ werden in der Fachliteratur unterschiedlich verwendet. Eine genaue Definition sowie eine strikte Abgrenzung von „atypischer“ Arbeit gibt es nicht. Wie die Begriffe verwendet werden, hängt im Wesentlichen vom Blickwinkel ab. Werden nur die unter den Bedingungen der Prekarität lebenden Einzelpersonen betrachtet, wird das Wort „prekär“ im engeren Sinn verwendet für Menschen, die unfreiwillig einem solchen Arbeitsverhältnis ausgesetzt sind und auf die jene Attribute der Prekarität zutreffen, wie sie weiter unten aufgelistet werden. Atypische Anstellungsverhältnisse bleiben hier außer Betracht.
Ist allerdings die rapid zunehmende „Prekarisierung“ der Gesellschaft durch die deutlich beobachtbare Abnahme von Vollzeitarbeitsverhältnissen bei gleichzeitiger Ausweitung des Angebots atypischer Beschäftigung gemeint, gerät ein sehr viel größerer Personenkreis ins Blickfeld. Diese Sichtweise baut nämlich darauf auf, dass die Auswirkungen der Prekarisierung auch jene Schichten der Arbeits-gesellschaft betreffen, die derzeit (noch) unter den Bedingungen der Normalarbeit leben. Dies wird später noch zu begründen sein. Dieser dritte zu konstatierende Problembereich, die Umwandlung der Gesellschaft von sozial und wirtschaftlich sicheren zu unsicheren, à la longue prekären Lebensverhältnissen, sollte immer präsent bleiben und den Rahmen der Überlegungen abstecken.
Doch nun zu den (unbedingt notwendigen) Zahlen und Definitionen:
Atypische Arbeitsverhältnisse sind – wie oben bereits erwähnt – all jene, die sich von traditioneller unbefristeter Vollzeitanstellung mit den Lebensunterhalt sicherndem Einkommen unterscheiden. (Das bedeutet, dass auch Beschäftigte, die einen Vollzeitjob haben, unter prekären Bedingungen leben können, wenn der Lohn für’s Leben nicht oder nur knapp ausreicht.) Atypisch Beschäftigte sind besonders gefährdet, ins Prekariat abzurutschen.
Zu den atypisch Beschäftigten zählen laut Statistik Austria:
- Teilzeitbeschäftigte
- geringfügig Beschäftigte
- Midi-Jobber
- LeiharbeitnehmerInnen
- freie DienstvertragsnehmerInnen
- befristet Beschäftigte
- Selbstständige ohne MitarbeiterInnen
Diese Gruppen umfassten im Jahr 2012 knapp 40% aller abhängig Beschäftigten (Tendenz steigend). Im Jahr 1993 lag der Anteil noch unter 20%. Der Bedeutungsverlust des Normalarbeitsverhältnisses in den letzten 20 Jahren ist also enorm!
Zu betonen ist weiters, dass es auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts noch größtenteils Frauen sind, die unter solchen atypischen Bedingungen arbeiten. Die Prozentsätze reichen dabei in Österreich von 66% bei befristeten Arbeitsverträgen bis zu 85% bei Teilzeitarbeit. Dies schlägt sich in der überproportional hohen Armutsgefährdung bei Frauen sowohl im aktiven Berufsleben als auch im Alter nieder.
Befristete und unregelmäßige Jobs reduzieren auch die Chance, dass Frauen Kinder bekommen. Laut einer australischen Studie sinkt mit jedem Jahr in einem prekären Arbeitsverhältnis die Wahrscheinlichkeit auf Nachwuchs vor dem 35. Lebensjahr um acht Prozent. Die Entscheidung, erst spät oder überhaupt nicht Kinder zu bekommen, ist also nicht nur die individuelle Sache einzelner Frauen, sondern spiegelt breite, strukturelle Gegebenheiten in unserer Gesellschaft wieder. Mit dem Slogan „mehr Kinder, weniger Parties“ (Unterrichtsministerin a.D. Elisabeth Gehrer) wird es also nicht getan sein.
Atypisch Beschäftigte leben sehr oft – aber nicht in jedem Fall – prekär. Prekär Lebende müssen aber nicht unbedingt atypisch beschäftigt sein. Erstes Kennzeichen für prekäre Beschäftigung ist, dass sie nicht freiwillig eingegangen wird, sondern dass durch die Umstände – vorangegangene oder drohende Arbeitslosigkeit, keine andere Arbeit verfügbar, Versorgungspflichten für Kinder oder alte Angehörige – kein Vollzeitsarbeitsplatz eingenommen werden kann. Atypische Beschäftigungsverhältnisse werden weiters dann als prekär bezeichnet, wenn sie durch ein niedriges Einkommen, unkalkulierbare Beschäftigungsdauer, ungenügenden sozialen Schutz, geringen Kontakt zu KollegInnen, mangelnden Zugang zu betrieblicher Mitbestimmung und geringe Karrierechancen gekennzeichnet sind. Den Allerwenigsten sind alle diese Nachteile (wie Brüche in der Erwerbsbiografie, fehlende Versicherungszeiten für die Pension bei Ausdehnung des Durchrechnungszeitraumes und damit Einbußen beim Pensionseinkommen) bei Abschluss des Arbeitsvertrages bewusst.
Die Begriffe „Prekariat“ bzw. „prekär“ entstammen dem Lateinischen. „Precari“ bedeutet „flehentlich bitten“, ein „Prekarium“ bezeichnet ein Verhältnis, das auf „Bittleihe“ beruht – dieser Terminus kommt auch im Mietrecht vor. Prekarität lässt sich also vor allem als Unsicherheit der sozialen Existenz von Menschen durch Widerruflichkeit des Erwerbs definieren. Prekäre Erwerbstätigkeit unterschreitet gültige Einkommens-, Schutz- und Sozialversicherungsstandards. Somit ist Prekarisierung ein sozialer Prozess, der eine massive Verunsicherung bzw. Schwächung der individuellen wie kollektiven Handlungsfähigkeit und möglicherweise sozialen Abstieg mit sich bringt.
Laut einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung in Deutschland (vergleichbar dem Karl-Renner-Institut) sind Prekarier die Repräsentanten einer neuen Unterschicht der Abgehängten und Aussichtslosen. Sie können als Modernisierungsverlierer mit der Beschleunigung der kapitalistischen Arbeitsorganisation nicht mithalten und werden zunehmend vom gesellschaftlichen Ganzen abgekoppelt (Wikipedia).
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) sieht prekäre Beschäftigung dann gegeben, wenn der Erwerbsstatus eine nur geringe Sicherheit des Arbeitsplatzes sowie wenig Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung der Arbeitssituation gewährt, lediglich partieller oder gar kein Arbeitsschutz gegeben und die Chance auf materielle Existenzsicherung gering ist. Diese Lage geht einher mit dem Verlust an Sinnhaftigkeit, sozialer Anerkennung und Planungssicherheit.
Der immer mehr um sich greifende Prozess der Prekarisierung trifft aber nicht nur jene, die zeitweilig oder auch für immer aus dem Bereich der Normalarbeitsverhältnisse herauskatapultiert wurden. Vielmehr wirkt er auch destabilisierend und entsichernd auf die Arbeits- und Lebensverhältnisse aller, erhöht den Druck durch vermehrte Konkurrenz und erzeugt Absturzängste bei allen abhängig Beschäftigten. Der französische Soziologe Robert Castel bezeichnet dies als die „Wiederkunft der massenhaften Verwundbarkeit“. Insofern ist Prekarität, wie Pierre Bourdieu meint, „Teil einer neuartigen Herrschaftsform“, die „auf der Errichtung einer zum allgemeinen Dauerzustand gewordenen Unsicherheit“ fußt.
Prekäre Beschäftigung kann von verschiedenen Perspektiven betrachtet werden. Hier ist zuerst die persönliche Ebene wichtig, aber auch betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche und demokratie- politische Aspekte spielen eine große Rolle.
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Persönliche Aspekte
Unter prekären Bedingungen arbeiten und leben zu müssen, stellt mit den Menschen etwas an: Scham, Verlust an Würde, Depressionen und Burn-out sind psychische Folgen dieser Lebensverhältnisse. Auf der sozialen und ökonomischen Ebene sind das Herausfallen aus sozialen Beziehungen, instabile bzw. unzureichende Einkommen, Armutsgefährdung (besonders auch im Alter), keine sozialen Fangnetze, fehlende arbeitsrechtliche Absicherung, Unmöglichkeit der Lebensplanung (Wohnung, Lebensmittelpunkt, Familie, Karriere) Kennzeichen für prekäres Leben. Dies bereitet den Betroffenen großen Stress, psychische und psychosomatische Erkrankungen sind oft das Ergebnis (dies wird in den Punkten 2 und 3 noch eine Rolle spielen). Urlaube und die Teilhabe an kulturellen Ereignissen werden auf Grund der geringen finanziellen Mittel unrealistisch, eventuell notwendige Nachhilfestunden oder Schikurse für Kinder sind unbezahlbar. -
Betriebswirtschaftliche Aspekte
Stress ist per se nichts Schlechtes. Wir benötigen Stress, um aus dem Zustand der Ruhe aufwachend Leistungsbereitschaft zu entwickeln. Hier handelt es sich um Eustress, den „guten“ Stress. Je höher der Eustress wird, desto besser werden unsere Leistungen – bis zu einem bestimmten (Höhe-)Punkt. Dann jedoch setzt sehr schnell Ermüdung ein, schlechter, also Disstress führt sehr rasch dazu, dass unsere Leistungsbereitschaft und –möglichkeit dramatisch sinkt. Die Motivation nimmt ab, Blockade droht, die Bindung an den Betrieb geht verloren. Am Ende stehen Burn-out, psychische und/oder psychosomatische Erkrankung.
So unerfreulich das für die betroffene Person ist, so schlecht für den Betrieb. Die Möglichkeiten der MitarbeiterInnen können nicht mehr ausgeschöpft werden, das Betriebsergebnis wird schlechter, innere oder tatsächliche Kündigung drohen.
Es kann wohl kein Zweifel daran bestehen, dass prekäre Arbeitsbedingungen Stress bedeuten, und gerade eben nicht den „guten“. Prekäre Arbeitsverhältnisse mögen also kurzfristig billiger sein, langfristig sind sie sicher nachteilig für das Betriebsergebnis.
Dies trifft umso mehr zu, wenn prekär Beschäftigte häufig ausgewechselt werden, denn dann tritt auch noch Wissensverlust ein. Etwa 90% des betrieblichen Wissens sind implizites Wissen, also Wissen, das ausschließlich in den Köpfen der MitarbeiterInnen existiert. Dieses Wissen geht mit jedem Personalwechsel verloren und zwingt den Betrieb, zwischen 70% und 200% eines Bruttojahreseinkommens (zusätzlich zum Lohn der neu eingestellten Person) zur Wiederherstellung des Status quo zu investieren. [Folien dazu liegen vor.]
Disstress macht krank. Österreichweit wurden 2009 rund 2,4 Mio. Krankenstandstage durch die Krankheitsgruppe „psychiatrische Krankheiten“ verursacht (stat. Jahrbuch der österr. Sozialversicherungsträger). Die durchschnittliche Dauer eines durch psychische Probleme verursachten Krankenstandes betrug 37 Tage (gegenüber 11 Tagen im Durchschnitt aller Krankheitsgruppen). Krankenstandstage auf Grund psychischer Störungen haben von 1991 bis 2012 um mehr als 300% zugenommen. Dies kann sicher nicht allein auf die Zunahme atypischer und prekärer Arbeitsverhältnisse zurückgeführt werden, aber ist auch nicht unbeeinflusst von diesen. Für Arbeitseinrichtungen müsste das auf jeden Fall ein Alarmzeichen sein!
Im Umkehrschluss ist Wohlbefinden ein enormer Wettbewerbsvorteil. Menschen sind ausgeglichener, selbstbewusster, kreativer, aktiver und leistungsfähiger, wenn sie sich wohlfühlen. Das gilt in allen Lebensbereichen, vor allem aber auch am Arbeitsplatz.
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Volkswirtschaftliche Aspekte
Krankenstände sind nicht nur für den Betrieb teuer, sondern auch für die Gesellschaft. Allein psychische Erkrankungen verursachen jährlich 7 Mill. volkswirtschaftliche Kosten. Die stationäre Behandlung psychischer Störungen wird immer zeitaufwändiger, die Verordnungen von Psychopharmaka nehmen rasant zu. „Wir leben nicht in Zeiten der allgemeinen Versicherung, sondern der allgemeinen Verunsicherung“, wie der Präsident der Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Georg Psota, gegenüber dem Kurier meint. „Es gibt in der Gesellschaft einen Verlust an Solidarität und Sicherheitsgefühl, traditionelle Strukturen lösen sich auf, und viele fragen sich: Wie geht es weiter mit – mit der EU, mit mir, mit der Familie?“
Doch nicht nur Krankenstände belasten die Krankenkassen und damit die Volkswirtschaft, auch die Zunahme von Frühpensionierungen wegen Berufsunfähigkeit auf Grund psychischer Erkrankungen nehmen zu und leeren die Pensionskassen. Ein späteres Pensionsantrittsalter, das uns immer gepredigt wird, kann aber nur mit gesunden Menschen überhaupt erreicht werden.
Pensions- und Krankenkassen müssen aber nicht nur höhere Ausgaben verkraften, sie werden zudem auch spärlicher befüllt, denn atypisch und prekär Beschäftigte leisten bei weniger Einkommen auch weniger Beiträge. Dass der Staat mit Bestrebungen reagiert, soziale Sicherungssysteme einzuschränken und der privaten Vorsorge anheimzustellen, hat eine innere Logik. Allerdings wird dadurch weiter um sich greifende Verunsicherung billigend in Kauf genommen, obwohl dies negative Auswirkungen auf die Demokratie haben kann und – so steht zu befürchten – auch haben wird.
Demokratiepolitische Aspekte
Die Geschichte hat uns in ihrer bittersten Lektion gelehrt, dass Zeiten der Verunsicherung der Demokratie nicht förderlich sind. Unsichere, prekäre Arbeits- und damit Lebensverhältnisse lassen sehr schnell das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit demokratischer Strukturen schwinden und den Ruf nach einem starken Führer laut werden.
„Je prekärer die Lebensverhältnisse, desto weniger Menschen gehen wählen. Die soziale Ungleichheit der Wahlbeteiligung steigt. Das Wahlergebnis der [deutschen] Bundestagswahl 2013 ist sozial nicht mehr repräsentativ“ ist kurz zusammengefasst das Ergebnis einer Studie der Bertelsmann-Stiftung. Wer nicht wählen geht, ist nicht mehr bereit, dem System Demokratie Vertrauen entgegen zu bringen, und daher anfällig für autoritäre Strukturen. Eine echte Interessenvertretung für die arbeitende Bevölkerung und vor allem auch für jene, die dauerhaft vom regulären Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden, scheint es nicht mehr zu geben.
Laut einer INFRATEST-Studie in Deutschland gaben 49% der Menschen an, Angst zu haben ihren Lebensstandard nicht halten zu können, 46% empfanden ihr Leben als ständigen Kampf, und 63% der Befragten machten die gesellschaftlichen Veränderungen Angst. Der diesen Bedrohungsgefühlen inhärente Disziplinierungseffekt kann rechtspopulistische Tendenzen fördern und jene an die Macht spülen, die mit „einfachen“ Parolen wie „Ausländer raus, keine Wirtschaftsflüchtlinge aufnehmen“ den Menschen suggerieren, bessere und vor allem raschere Lösungsmöglichkeiten zu besitzen als demokratische PolitikerInnen.
Wenn die globalisierten Wirtschaftsbeziehungen sowie die immer rascher werdende Beschleunigung der Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt die gewohnte Sicherheit der Normalarbeitsverhältnisse nicht mehr gewährleisten können, müssen andere Systeme entwickelt werden, das Leben der Menschen auf eine sichere Basis zu stellen. Die drastische Erhöhung der gesetzlichen Mindestlöhne oder – noch besser – ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle, das die bedarfsorientierte Mindestsicherung, wie wir sie heute in vielen Staaten vorfinden, ablöst, könnte solch eine Maßnahme sein. Die finanziellen Mittel dafür wären in einem reichen Land wie Österreich sicherlich vorhanden, wenn die sich immer weiter auftuende Schere zwischen den Einkommen aus Vermögen und den Verdiensten aus Erwerbsarbeit geschlossen würde.
Da der Staat einer jener Akteure ist, in deren Verantwortungsbereich die Verschiebung von Normalarbeitsverhältnissen hin zu zu atypischer und/oder prekärer Beschäftigung am stärksten wächst, und es hier nicht so sehr einer ökonomischen Umorientierung, sondern mehr einer politischen Entscheidung bedarf, ist es sinnvoll, gerade hier eine Initiative zu setzen.
Nikolaus Hamann
Arbeitskreis kritischer Bibliothekarinnen
und Bibliothekare (KRIBIBI)
Stellungnahme zur UrheberInnenrechtsnovelle 2015
- Kategorie: aktuelles
- Veröffentlicht: Mittwoch, 10. Juni 2015 19:19
Bundesministerium für Justiz
Museumstraße 7
1070 Wien
zum Ministerialentwurf für ein Bundesgesetz, mit dem das UrheberInnenrechtsgesetz und
das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 geändert werden (UrheberInnenrechts-Novelle
2015 – Urh-Nov 2015)
Öffentliche Büchereien müssen – so wie bisher für analoge Medien auch – mit allen notwendigen Rechten ausgestattet werden, die sie für den kostengünstigen Verleih digitaler Medien brauchen. Es darf nicht sein, dass sich Verlage weigern können, Bibliotheken Rechte einzuräumen. Dies widerspricht dem – in Österreich leider nicht verfassungsrechtlich geregelten, aber durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verbindlichen – Grundrecht auf Informationsfreiheit. Dazu bedarf es gesetzlicher Bestimmungen, die auch mittels privatrechtlicher Verträge nicht ausgehebelt werden können.
Für wissenschaftliche Bibliotheken stehen vor allem die Einschränkungen durch von den Verlagen oktroyierte Lizenzvereinbarungen bei der Zurverfügungstellung von digital publiziertem wissenschaftlichem Material für Forschung und Lehre im Vordergrund. Das in der Regel an von der Öffentlichkeit finanzierten Einrichtungen wie Universitäten erarbeitete Wissen muss eben dieser Öffentlichkeit uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Es darf darüber hinaus auch nicht sein, dass die Öffentliche Hand dieses Wissen über wahnwitzig hohe Lizenzgebühren für Bibliotheken praktisch doppelt bezahlen muss. Weiters muss Zugriff auf diese Materialien auch außerhalb der physischen Bibliothek erlaubt sein. Es ist demokratiepolitisch äußerst bedenklich, wenn Menschen, denen der Zugriff jetzt technisch möglich wäre, nur deshalb ausgeschlossen werden, weil sie nicht am Ort der Bibliothek wohnen, die die benötigten Informationen bereithält.
Das mittlere Einkommen aus künstlerischer Arbeit betrug 2008 nicht mehr als 4.500 € netto.
Dabei gibt es noch große Unterschiede zwischen den Sparten:
- darstellende KünstlerInnen verdienten im Schnitt ca. 8.000 €
- das Durchschnittseinkommen von LiteratInnen lag bei 2.600 €
37% der KünstlerInnen fallen unter die offizielle Armutsgrenze, auch wenn sie noch Einkommen aus nichtkünstlerischen Tätigkeiten haben – und das bei einem sehr hohen Ausbildungsniveau.
Die schlechte soziale Absicherung und das geringe Einkommen bedeuten für 50–60% der Befragten eine „hohe psychische Belastung“.
Nur 10% der Befragten empfinden ein „hohes subjektives Wohlempfinden“, obwohl künstlerische Arbeit wohl den geringsten Anteil an Entfremdung aufweist. Ein modernes Immaterialgüterrecht muss daher in erster Linie einmal dafür sorgen, dass sich die Lebensbedingungen kreativ arbeitender Menschen in Wissenschaft und Kunst radikal verbessern!
a) keine Inhalte aus dem WWW herunterladen und/oder
b) auf ihrer Festplatte abspeichern.
Für die Kulturflatrate spricht unseres Erachtens vor allem die relativ einfache Einhebung (es gibt ja nicht so viele Provider wie Hardware-Verkäufer), die Tatsache, dass auch alle, die einen Radio- oder TV-Anschluss haben zahlen müssen, egal ob sie ihn nutzen, sowie die geringe Chance der Zahlungsverpflichtung auszuweichen; Festplatten können z.B. ganz leicht aus dem Ausland geschmuggelt werden, oder man kauft bei einem Händler, der unterhalb einer Bagatellegrenze (wie es sie etwa bei der Leercassettenabgabe gibt) bleibt. Ein weiteres – für die, denen die Abgabe zugute kommen soll – sicher ganz wesentliches Argument für die Abgabe auf Internetanschlüsse ist, dass die Einnahmen gut berechenbar sind und auch regelmäßig fließen würden. KRIBIBI würde daher dieser Form der Vergütung künstlerischer Leistungen den Vorzug geben.
Für KRIBIBI
Nikolaus Hamann