Stellungnahme zur angedachten Reform des Urheberrechts, die gerade im Justizministerium verhandelt wird

Es gibt drei Punkte, zu denen ich aus unserer Sicht Stellung nehmen möchte:

  1. Als mit wissenschaftlichen und künstlerischen Werken Beschäftigte wissen BibliothekarInnen, dass WissenschafterInnen und KünstlerInnen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – in unserem Land nicht zu den Reichen zählen. Es muss daher bei jeder Reform des Urheberrechts sicher gestellt werden, dass kreativ Tätige von ihrer für die Gesellschaft wichtigen Arbeit auch sozial abgesichert leben können.
  2. Als BibliothekarInnen verlangen wir, dass Bibliotheken auch digital veröffentlichte und vertriebene wissenschaftliche und künstlerische Werke sammeln und ihren BenutzerInnen kostenlos zur Verfügung stellen können. Das muss im Urheberrecht verbindlich festgeschrieben werden. Es darf nicht sein, dass sich Verlage oder Verwertungsgesellschaften weigern, Bibliotheken als Bewahrerinnen des geistigen Reichtums wissenschaftliche oder künstlerische Werke zur Verfügung zu stellen.
  3. Als historisch und politisch denkende Menschen mit fortschrittlichem Anspruch und Standpunkt wissen wir aber auch, dass alles, was jemals erdacht, erfunden, geschrieben oder komponiert wurde, auf den Ideen und Gedanken von anderen aufbaut. Mozart ist ohne Bach genau so wenig zu denken wie Gershwin ohne die zigtausenden Jazzmusiker, Einstein nicht ohne Newton, Sloterdijk nicht ohne Kant und Turrini nicht ohne Moliere oder Feydeau. Das theoretische Konstrukt „Geistiges Eigentum“ muss daher grundsätzlich neu überdacht werden, denn niemand kann rechtens behaupten, sein oder ihr Werk wäre ausschließlich seine oder ihre originäre Leistung. In jedem Gedanken stecken die Gedanken unzähliger anderer Menschen . Es ist daher notwendig, kreative Arbeit nicht mehr nur als Ware zu sehen, die auf dem Markt gehandelt werden kann, sondern als nützlichen Beitrag zum gesellschaftlichen und kulturellen Reichtum. Dem entsprechend sollten unserer Meinung nach auch andere Abgeltungsmodelle entwickelt werden, die aber unbedingt der in Punkt 1 formulierten Forderung Rechnung tragen müssen.

Nikolaus Hamann
11.12.2012

www.kribibi.at
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(abgesendet 13.12.2012)
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