Viele Unterlagen zu KRIBIBI gibt es bei der/dem jeweiligen Vorsitzenden. Das Archiv des Arbeitskreises und jetzt Vereins kritischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare (KRIBIBI) befindet sich im Österreichischen Volkshochschularchiv  und kann dort nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Jahrestagung 2015

Bericht über die Jahrestagung 2015 des Arbeitskreises kritischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare (KRIBIBI) zum Thema Informationsethik

Wenn es um Informations- oder Bibliotheksethik geht, leben wir in Österreich in der Wüste. Es gibt hierzulande keine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung „BibliothekarIn“, es gibt kein Bibliothekswesen als solches, sondern Schulbibliotheken, öffentliche Büchereien und wissenschaftliche Bibliotheken nebeneinander mit unterschiedlichen oder gar keinen gesetzlichen Regelungen, es gibt keine gemeinsame bibliothekarische Ausbildung, in den diversen Ausbildungsgängen keine Befassung mit bibliotheksethischen Fragen (sieht man einmal von einem Wahlfach im Aufbaulehrgang der ULG ab), und es gibt natürlich und folgerichtig auch keinen Ethik-Kodex für Bibliotheken, bestenfalls ethische Splitter in diversen Leitbildern.

„Informationsethik – za’wos brauch’ma des? Ethisches Handeln in Bibliotheken“. Unter diesem Titel fand am 6. und 7. November 2015 die Jahrestagung des Arbeitskreises kritischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare (KRIBIBI) statt. Dank der Gastfreundschaft der Bibliothek der Arbeiterkammer konnte die Auftaktveranstaltung im dortigen Lesesaal ablaufen. Etwa 35 ZuhörerInnen verfolgten mit großer Aufmerksamkeit den Eröffnungsvortrag von Prof. Dr. Oliver Bendel aus Zürich.

Oliver Bendel ist sowohl Wissenschaftler als auch Schriftsteller und lehrt an der Fachhochschule Nordwestschweiz am Institut für Wirtschaftsinformatik der Hochschule für Wirtschaft. Seine doppelte Funktion ließ ihn besonders gut geeignet erscheinen vor einem Publikum zu sprechen, dessen Beruf und meistens auch Leidenschaft es ist, Werke der Wissenschaft und der Literatur zu bewahren, zu erschließen und zugänglich zu machen.

Der in Ulm geborene Autor Dr. Bendel hat mehrere Romane und zahllose weitere literarische Texte veröffentlicht, die zum Teil experimentell ausgelegt sind. Als Beispiel sei sein Büchlein „Handyhaiku“ genannt, in dem 100 Haikus über und für das Handy in Form von QR-Codes abgedruckt sind. Diese QR-Codes kann man mit dem Smartphone einscannen und dann am Bildschirm lesen.

Als Wissenschaftler ist Bendel Experte in den Bereichen E-learning, Wissensmanagement, Social Media sowie Informationsethik und Maschinenethik. Ein Spezialforschungsgebiet ist die Idee der künstlichen Kreatur von der Antike bis heute. Folgerichtig nannte er seinen Vortrag, dessen Inhalt demnächst auch als ein weiteres Buch erscheinen wird, „Von der ‚Bibliothek‘ zum ‚Cyborg‘ und zurück: Ein Spaziergang durch die Begriffswelt der Informationsethik“.

Cyborgs sind technisch veränderte Menschen. Dazu zählen Menschen mit Herzschrittmacher ebenso wie solche mit künstlichen Gelenken, nervengesteuerten Prothesen bis hin zu mit menschlicher Vernunft ausgestatteten Robotern. Der Begriff Cyborg ist ein Akronym, verbindet die Wörter „cybernetic“ und „organism“ und stammt aus der Raumfahrt der 1960er Jahre, als man versuchte, Menschen technisch an die Lebensbedingungen im Weltraum anzupassen. Als literarische Vorstellung ist er jedoch viel älter, man denke nur an Dädalus und Ikarus oder an Frankenstein. Auch in der Perry-Rhodan-Serie oder bei Superman kommen Cyborgs vor.

Oliver Bendel baute seinen Vortrag in Form eines Regelkreises auf, indem er von einem informationsethischen Fachbegriff zum nächsten sprang. Jeder Begriff musste sowohl inhaltlich als auch als Wort mit dem vorigen verbunden sein, so wie man sich in einem Lexikon mittels der Verweise von einem Eintrag zu einem anderen weiterhantelt. Auf diese Weise und unter Zuhilfenahme erläuternden Bildmaterials vermittelte er dem Publikum verblüffende Einsichten in mögliche erfreuliche, aber auch weniger wünschenswerte Zukünfte der Informationsgesellschaft.

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Ein Beispiel für die Abfolge von Begriffen ist der die Bibliotheken immer öfter herausfordernde Auftrag, auch „hybride Publikationsformen“ zu sammeln und zur Verfügung zu stellen. Bendel erläuterte dies anhand eines in Paris spielenden Romans, in den Links zu Kartenmaterial, zu Fotos und Videos, zu erklärenden historischen Subtexten, aber auch zu begleitender Musik eingearbeitet sind. Auf diese Art lassen sich zum Beispiel Fußnoten als QR-Codes drucken und dadurch so verändern, dass man direkt in einen anderen Text, Film oder zu einer Webseite wechseln kann. Natürlich entstehen bei diesem Verfahren urheberInnenrechtliche, also informationsethische Fragen und Probleme, die durch die gegenwärtige Rechtsordnung nicht abgedeckt sind.

Ausgehend von der Frage, welche Eigenschaften in Bibliotheken arbeitende Cyborgs haben sollten, wurden in der anschließenden Diskussion einige grundsätzliche Überlegungen informationsethischer Natur behandelt. Obwohl technische Errungenschaften wie Prothesen und Herzschrittmacher dem Menschen das Leben erleichtern oder das Weiterleben erst möglich machen können, führen andere Entwicklungen wie z.B. interaktives Spielzeug sehr leicht in eine totale Überwachungsgesellschaft. Informationsethik wird also in der Zukunft – weit über das Bibliothekswesen hinausgehend – eine immer größere Rolle für die Menschheit spielen.

Eine weitere Debatte entwickelte sich hinsichtlich des erkenntnistheoretischen Unterschieds zwischen Information und Wissen. Bendel meinte, falsche Informationen könnten sehr wohl transportiert werden und ihre beabsichtigte Wirkung entfalten. Er erläuterte dies mit dem Beispiel der Konstanzer, die während der Bombennächte des Zweiten Weltkrieges ihre Stadt nicht verdunkelten, sondern hell erleuchtet ließen. Die Piloten hielten Konstanz daher für eine Schweizer Stadt und drehten ab. Die ausgesandte Information war also falsch, die Wirkung aber richtig. Falsches Wissen hingegen ließe sich nur für eine gewisse Zeit, aber nicht auf Dauer aufrecht erhalten.

Danach wurde das Verhältnis zwischen Moral, Ethik und Recht thematisiert. Speziell bei autonomen Maschinen, wie sie etwa selbstfahrende Autos verkörpern, stelle sich die Frage nach Verantwortung und damit nach der Haftung für Fehlverhalten. Kann der Maschine verantwortliches Handeln zugemutet werden, oder seien die KonstrukteurInnen haftbar zu machen? Die Entwicklung von künstlicher Intelligenz werfe hier ganz neue Fragen auf. Schon heute seien interaktive Werbeflächen, die mit Gesichtserkennung arbeiten und ihre Botschaft auf die vorbeigehende Person abstimmen, Realität. Hier müsse rasch durch die Erarbeitung entsprechender Rechtsvorschriften als eine Maßnahme der kulturellen Bewältigung technologischer Neuerungen gehandelt werden. Allerdings genieße die Wissenschaft von der ethischen Behandlung informationeller Entwicklung als Grundlage für rechtliche Festschreibungen in unseren Gesellschaften noch bei weitem nicht die notwendige Akzeptanz, und es gebe viel zu wenige Universitäten, an denen entsprechend geforscht und gelehrt werde. Die kritische Auseinandersetzung – wie sie die KRIBIBI-Tagung anstrebe – sei daher ein Gebot der Stunde.

Die Tagung wurde am Samstag im Gartenhotel Altmannsdorf fortgesetzt. Der „Mister Bibliotheksethik“ Deutschlands, Prof. Dr. Hermann Rösch, präsentierte am Vormittag ethische Fragen und Problemstellungen im Bibliothekswesen. Die Titelfrage „Ethik in der Bibliothek – eine Selbstverständlichkeit?“ musste mit Ja und mit Nein beantwortet werden: Ja, Ethik spielt in der Bibliotheksarbeit eine große Rolle, aber nein, viel zu wenigen KollegInnen ist das bewusst. In Deutschland gibt es zwar seit 2007 einen Ethikkodex für BibliothekarInnen, der aber relativ wenig bekannt ist. Österreich hat in dieser Hinsicht gar nichts vorzuweisen, was uns ein weiteres Mal – ähnlich wie beim Bibliothekengesetz – auf der Landkarte als weißer Fleck aufscheinen lässt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf durch die großen bibliothekarischen Organisationen wie BVÖ und VÖB! KRIBIBI hingegen hat sich in seiner Geschichte schon mehrfach – das erste Mal 2002 – mit Bibliotheksethik befasst und diesbezüglich Tagungen veranstaltet.

In anderen Ländern schaut die Situation anders aus: 67 Ethik-Kodices listet das Buch „Library Codes of Ethics Worldwide“ auf, auch die IFLA (International Federation of Library Associations) hat einen Ethik-Kodex erarbeitet und unterhält darüber hinaus die permanente Arbeitsgruppe FAIFE (Committee on Freedom of Access to Information and Freedom of Expression).

Prof. Dr. Hermann Rösch hat Germanistik, Soziologie, Politikwissenschaft und Volkswirtschaft studiert, danach die Ausbildung für den höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken absolviert und ist heute Professor am Institut für Informationswissenschaft der Fachhochschule Köln. Seit 2007 ist er Mitglied in der bereits erwähnten IFLA-Kommission FAIFE. Er hat vielfach zum Thema Bibliotheksethik publiziert, einer der jüngsten Artikel findet sich im Schwerpunktheft Informationsethik der VÖB, der Nummer 1 des Jahres 2014.

Durch seinen offenen Referatsstil bezog Rösch die 13 TeilnehmerInnen – eine recht kleine Zahl für ein so wichtiges Thema – in die Darlegungen mit ein. Grundlage des Gedankenaustausches war eine strukturierte Zusammenfassung des Ethikkodex der IFLA; diese Zusammenfassung kann auf der Webseite von KRIBIBI www.kribibi.at neben anderen Unterlagen aufgerufen werden.

Sowohl auf Grund der nur begrenzt verfügbaren Zeit als auch des eher als moderierte Diskussion gestalteten Vortrags war es natürlich nicht möglich, alle 91[!] vorbereiteten Folien zu präsentieren und zu behandeln. (Die PP-Präsentation kann auf der Webseite von KRIBIBI www.kribibi.at angesehen werden.) Dennoch entstand bei den TeilnehmerInnen ein grundlegendes Verständnis für informationsethische Fragestellungen im bibliothekarischen Handeln.

Prof. Rösch schilderte zunächst die deutsche Umgangsweise mit Bibliotheksethik, die alles andere als zufriedenstellend sei, und beklagte, dass die zunehmende Ökonomisierung aller Lebensbereiche diesen wichtigen Aspekt bibliothekarischen Handelns immer mehr in den Hintergrund dränge. Die dem Bibliothekswesen früher anhaftende Technikfeindlichkeit sei durch eine Haltung ersetzt worden, alles ungeprüft und kritiklos übernehmen zu wollen, nur weil es neu sei. Er illustrierte dies mit der weithin unkritisch akzeptierten Einführung von RFID-Technologie (z.B. Selbstverbuchungsgeräte), deren Auswirkungen auf Fragen des Datenschutzes nicht flächendeckend thematisiert werde.

Im Anschluss stellte der Referent die Zusammenhänge von Moral, Ethik und Recht dar, fragte nach den Inhalten von Informationsethik und untersuchte deren Umsetzung in der bibliothekarischen Praxis. Rösch postulierte, Ethik und Recht seien nicht deckungsgleich, Ethik stehe außerhalb von und über Rechtsbestimmungen, ja, Ethik müsse als Instrument der Rechtskritik verstanden werden. Ethik sei auch nicht ubiquitär und ewig gültig, sondern habe sich parallel zur Entwicklung der menschlichen Gesellschaften immer verändert. Ethik müsse also als Diskurs verstanden werden, dessen Ergebnis gesellschaftliche Übereinkommen, also zum Beispiel Gesetze seien. Moralische Entscheidungen hingegen müssten individuell getroffen werden. Die Reflexionsebene von Moral sei laut Niklas Luhmann dann eben die Ethik. In unserem täglichen Handeln spielen ethische Fragen die gleiche Rolle wie das Wasser für Fische – sie umgeben uns permanent, auch ohne dass wir ständig darüber nachdenken.

Gegenstand informationsethischer Betrachtung sei z.B. die digitale Spaltung sowohl zwischen verschiedenen Ländern als auch innerhalb von Gesellschaften durch das unterschiedliche Vorhandensein von Informationskompetenz. Bibliotheken müssten sich wieder viel mehr ihres emanzipatorischen kulturellen und bildungsfördernden Auftrags bewusst werden, was weit über die vielbesprochene und oft geforderte KundInnenorientierung hinausgehe. Weitere wichtige Begriffe seien Informationsfreiheit (siehe Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art. 19, bzw. Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes), Meinungsmanipulation, Zensur, Jugendschutz, Filtersoftware, Bestandsaufbau und -zusammensetzung, Transparenz öffentlicher Verwaltung und Gesetzgebung, Informationsökologie – ein ganz wichtiges Zukunftsthema – sowie eventuell eine Informationsordnung (was muss öffentlich einsehbar sein, was ist Privatsphäre).

Mit einem Blick auf den Unterschied zwischen Individual- und Institutionenethik kam Prof. Rösch zum abschließenden Teil seines Vortrags. Er plädierte dafür, so wie in den USA (Library Bill of Rights) beides zu entwickeln und im Bewusstsein der BibliothekarInnen zu verankern. Dies könnte es uns erleichtern, in der Diskussion mit den „Kämmerern“ z.B. in der Gebührenfrage anders und mit besseren Argumenten aufzutreten. Darüber hinaus, wandte ein Diskutant ein, müsse man sich natürlich die Frage stellen, was für eine Gesellschaft das denn sei, in der Menschen so wenig verdienen, dass sie sich Bibliotheksgebühren nicht oder nur schwer leisten können.

Nach einer positiven Einschätzung der sehr erfreulichen derzeitigen Angebote von Bibliotheken an AsylwerberInnen und Flüchtlinge durch die TeilnehmerInnen endete der Vormittag mit einem Plädoyer, mehr darüber nachzudenken, was die Aufgaben von ethischen Grundsätzen seien:

  • Auftrag zu kritischem Umgang mit überkommenen Verhaltensweisen
  • Orientierung in und Standardisierung von moralischen Vorstellungen
  • Reflexion und Überprüfung der eigenen Praxis an allgemein anerkannten Regeln
  • Abkehr davon, persönliche moralische Ansichten über vereinbarte Normen zu stellen
  • Bezugsnorm für Zielvereinbarungen
  • Hilfe im Umgang mit KollegInnen und Vorgesetzten (und vice versa)
  • Aufwertung des Berufsstandes als Anwälte der Informationsfreiheit und Spezialisten im Bereitstellen von Information jenseits ökonomischer Interessen
  • klare Darstellung des Berufsbildes
  • Transparenz gegenüber den BenutzerInnen, den Unterhaltsträgern und der Politik, aber natürlich auch der Gesamtgesellschaft
  • Beeinflussung der Erwartungshaltung gegenüber der Bibliothek und den BibliothekarInnen
  • Stärkung des Selbstwertgefühls
  • Grundlage für Leitbild und Zielerstellung
  • Rückhalt in akuten Konfliktfällen

Inhalte eines tunlichst nach intensiven Diskussionen vereinbarten bibliothekarischen Ethik-Kodex könnten sein:

  • Informationsfreiheit
  • Meinungspluralismus
  • Rechte der NutzerInnen
  • Gleichbehandlung
  • Datenschutz und Diskretion
  • Neutralität im Bestandsaufbau und der Erschließung der Medien (z.B. Beschlagwortung oder Klassifikation)
  • Gesellschaftliche Verantwortung der Bibliothek und der BibliothekarInnen
  • Bildungsauftrag
  • Jugendschutz
  • Dienstleistungsorientierung
  • Professionalität (Aus- und Fortbildung, Kooperation …)
  • Persönliche Integrität
  • UrheberInnenrecht

Mit einem Blick auf die Weltkarte der Länder, die einen Ethikkodex für Bibliotheken besitzen, endete die Vormittagssession.

Den Nachmittag eröffnete Nikolaus Hamann mit seinem Referat „Never be silent! Ethische Aspekte progressiver Bibliotheksarbeit“. Der Text dieses Vortrags kann auf der Webseite von KRIBIBI www.kribibi.at eingesehen werden. In den vorliegenden Mitteilungen der VÖB ist er im Anschluss an den Tagungsbericht abgedruckt. Hamann beleuchtete zentrale Begriffe der Bibliotheksethik aus einer kritischen, fortschrittlichen Perspektive und untersuchte, wie weit diese dem gesellschaftlichen Auftrag der Bibliotheken und der BibliothekarInnen gerecht würden. Er stellte die Frage, ob z.B. die Forderung nach Neutralität und Objektivität nicht eher jene bevorzugt, die ohnehin schon guten Zugang zu Information und Wissen hätten, und ob Bibliotheken nicht eher einem emanzipatorischen Auftrag gegenüber Unterprivilegierten verpflichtet sein sollten. In Bezug auf das UrheberInnenrecht präferierte er die Sichtweise, BibliothekarInnen sollten sich mehr für moderne Rechtsbestimmungen einsetzen als sich überkommenen, nicht mehr zeitgemäßen, zu unterwerfen. Er thematisierte die Begriffe Informationsgerechtigkeit und (auch innerbetriebliche) Demokratie und rief die TeilnehmerInnen an der Tagung auf, auch in Bezug auf Bibliotheksethik deren Inhalte stets kritisch zu überprüfen und zu bewerten.

Im Anschluss an dieses Referat startete Prof. Rösch den Workshop zu konkreten Fällen ethischer Dilemmata in Bibliotheken. Er verwies zunächst auf die unter https://www.fbi.fh-koeln.de/efubip/ zugängliche Datenbank, in der reale Fälle sowie mögliche Lösungsansätze gesammelt werden. Jede/r könne diese Fallsammlung durch eigene Beispiele ergänzen. Rösch betonte jedoch, dass es sich nicht um ein Handbuch zur sicheren Abwicklung ethischer Konfliktsituationen handle, denn jeder Fall müsse individuell betrachtet und eigenverantwortlich gelöst werden.

Auf Vorschlag einer Teilnehmerin wurde als erste die Frage des Umgangs mit rechtsextremem und neonazistischem Inhalt am Beispiel des Dokumentarfilms „Warum sie Hitler wählten“, einer Sammlung von Interviews mit ehemaligen FunktionsträgerInnen ohne kritische Distanz zur NS-Zeit, diskutiert. Die Filme waren von einer öffentlichen Bücherei angekauft worden, der Inhalt wurde erst später erkannt, und die Frage war nun, wie hier zu verfahren sei. Ein großes Problem in diesem Bereich sei die Möglichkeit der Selbstverbuchung von Medien, wodurch die BibliothekarInnen auch keinen Warnhinweis abgeben könnten. Im konkreten Fall wurde eine Fachmeinung eingeholt und nach deren Anraten das Medium aus dem Bestand entfernt.

Rösch wies in diesem Zusammenhang auf die Praxis US-amerikanischer Bibliotheken hin, „challenged books“ im KollegInnenkreis zu diskutieren und eine gemeinsame Entscheidung zu treffen, ob das Medium im Bestand sein solle oder nicht.

Ebenfalls thematisiert wurden so genannte Secreta-Sammlungen von erotischer Literatur und wer zu diesen Zutritt haben dürfe. Lange Zeit war es so, dass ein wissenschaftliches Interesse nachgewiesen werden musste. Auch manche MitarbeiterInnen waren von der Benutzung ausgeschlossen.

Ein weiteres Thema war der Umgang mit Menschen, deren starker Geruch das Personal und andere BibliotheksbenutzerInnen beeinträchtigt. Bei aller Toleranz und trotz des Gebots der Gleichbehandlung verwies Dr. Rösch auf die Verantwortung gegenüber den anderen BesucherInnen und plädierte dafür, den Sachverhalt so schonend wie möglich anzusprechen und die betreffende Person zu bitten, gewaschen wieder zu kommen. Wichtig wäre in jedem Fall, proaktiv auf die Situation zu reagieren und auf Hilfsangebote hinzuweisen.

Alle Themen wurden intensiv und unter reger Beteiligung aller TeilnehmerInnen diskutiert. Mit einer Feedback-Runde und der Festlegung des Themas im nächsten Jahr endete die Tagung.

Am 4. und 5. November 2016 werden wir uns – auch unter dem Aspekt der Daseinsvorsorge für Flüchtlinge und AsylwerberInnen – mit dem Thema beschäftigen, ob soziale Bibliotheksarbeit noch immer oder schon wieder für die BibliothekarInnen relevant ist. Es sind alle KollegInnen herzlich eingeladen, eigene Erfahrungen oder Vorschläge für kompetente Vortragende über unsere Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! einzubringen. Wir würden uns auch sehr freuen, wenn sich jemand an der Vorbereitung der Tagung beteiligen will.       

Zusätzliche Materialien